Förderprogramme
Was wird gefördert?
Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen mit bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben.
Bei einem Neubau:
- Kosten des Baugrundstücks, wenn Sie es höchstens 6 Monate vor Antragseingang bei der KfW erworben haben
- Baukosten wie Material- und Arbeitskosten
- Baunebenkosten für den Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar- und Maklergebühren sowie die Grunderwerbsteuer
- Kosten für Außenanlagen
Bei einem Kauf:
- Kaufpreis
- Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung
- Nebenkosten wie die Notar- und Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer
Wer wird gefördert?
Privatpersonen, die eine Wohnimmobilie kaufen oder bauen und anschließend selbst darin wohnen.
Wichtig!
Beantragen Sie Ihren Förderkredit beim Finanzierungspartner, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen – also vor Beginn der Bauarbeiten oder vor dem Kauf der Immobilie.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Je nach Region und Bauvorhaben sind vielfältige Fördermöglichkeiten für Ihr Bauvorhaben möglich.
Was wird gefördert? (Beispiele)
- Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur (gestalterische Mehraufwendungen)
- bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude mit Hof- und Grünflächen einschließlich denkmalpflegebedingter und bauökologischer Mehraufwendungen
Was wird nicht gefördert? Baumaßnahmen:
- die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen,
- die Maßnahmen in Neubaugebieten darstellen,
- die bereits begonnen wurden
Wer ist zuständig?
Die Bewilligung der Zuwendung für private Vorhaben erfolgt durch die jeweils zuständige Kreisverwaltung.
Anträge Privater sind über die Ortsgemeinde-/ Verbandsgemeindeverwaltung an die zuständige Kreisverwaltung zu stellen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
